Lebend-Impfstoffe - Immunglobuline
Die erfolgreiche Immunisierung mit viralen Lebend-Impfstoffen erfordert die Replikation des Impfvirus im Körper des Impflings. Immunglobuline, auch in Blut, können die Vermehrung des Impfvirus hemmen.
Unwirksamkeit der Impfung möglich
Die Immunantwort auf die parenterale Gabe von Lebend-Impfstoffen kann vermindert sein oder ganz ausbleiben, wenn gleichzeitig Immunglobuline oder Bluttransfusionen gegeben werden. Eine ausreichende Serokonversion kann möglicherweise nicht erreicht werden.
Nach Gabe von Immunglobulinen oder Bluttransfusionen sollen mindestens 3–5 Monate (siehe aktuelle Fachinformationen) bis zur parenteralen Anwendung von Lebend-Impfstoffen abgewartet werden. Auch nach der Impfung soll möglichst 4 Wochen lang keine Bluttransfusion und kein Immunglobulin gegeben werden.
Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich - kontraindiziert
Lebend-Impfstoffe - Glukokortikoide
Die systemische Anwendung von Glukokortikoiden in pharmakologischer Dosierung kann die Immunreaktion auf Kontakt mit Krankheitserregern unterdrücken. Die Ausbreitung von Impfkeimen wird dadurch begünstigt. Auch abgeschwächte Keime können eine manifeste Infektion hervorrufen.
Dissemination des Impfkeims möglich
Patienten, die mit Lebend-Impfstoffen geimpft werden, während ihre Immunreaktion durch Glukokortikoide unterdrückt ist, können in Einzelfällen am Impfkeim erkranken, teils lebensbedrohlich. Ausserdem kann die Serokonversion beeinträchtigt werden.
Bei hochdosierter Glukokortikoid-Therapie (>=Prednison-Äquivalente 2 mg/kg Körpergewicht oder 20 mg/d länger als 2 Wochen) sind Lebend-Impfstoffe kontraindiziert. Auch Cushing-Symptome deuten eine Immunsuppression an. Einen Monat nach dem Ende der Glukokortikoid-Therapie können Lebend-Impfstoffe wieder gegeben werden. Nach der Impfung soll 2 Wochen nicht systemisch mit Glukokortikoiden behandelt werden, Ausnahme: vitale Indikationen. Lokale und inhalative Glukokortikoide wirken in der Regel nicht immunsuppressiv.Typhus-Lebend-Impfstoff: der entsprechende Toxoid-Impfstoff kann eingesetzt werden, bei dem aber die Immunantwort unter Immunsuppression abgeschwächt sein kann (siehe Monographie Tot- und Toxoid-Impfstoffe-Glukokortikoide). Auch geeignete Immunglobuline können alternativ eingesetzt werden.Auch die BCG-Therapie des Harnblasenkarzinoms darf während einer Immunsuppression nicht vorgenommen werden, da eine systemische BCG-Infektion dadurch begünstigt wird.
Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich - kontraindiziert
Lebend-Impfstoffe - Immunsuppressiv wirkende Biologika
Biologika können auf verschiedenen Wegen die zelluläre und humorale Immunantwort beeinträchtigen.Ein 3 Monate alter Säugling, der nach der Anwendung von Infliximab während der Schwangerschaft eine BCG-Impfung erhielt, verstarb anderthalb Monate später an disseminierter Tuberkulose.
Verminderte Immunantwort; Infektion durch den Impfkeim nicht auszuschliessen
Die genannten Fusionsproteine und monoklonalen Antikörper können möglicherweise eine generalisierte Infektion durch den Impfkeim hervorrufen und die Immunantwort beeinträchtigen.
Die Applikation von Lebend-Impfstoffen ist bei relevanter Immunsuppression zu vermeiden. Die Patienten sollen, soweit möglich, vor Beginn der Behandlung mit den Biologika alle Impfungen nach den geltenden Impfempfehlungen erhalten.Die Elimination der Biologika nach dem Absetzen und damit die immunsuppressive Wirkung kann mehrere Monate anhalten.Abatacept: Lebendvakzine sollen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absetzen gegeben werden.Guselkumab: Vor der Gabe eines Lebend-Impfstoffs soll die Behandlung für mindestens 12 Wochen ausgesetzt und frühestens 2 Wochen danach wieder aufgenommen werden.Risankizumab: Innerhalb von 4 Wochen vor und 21 Tagen nach der Behandlung sollen keine abgeschwächten Lebendimpfstoffe angewendet werden.Siltuximab: Innerhalb von 4 Wochen vor und während der Behandlung sollen keine abgeschwächten Lebendimpfstoffe angewendet werden.Tildrakizumab: Vor der Gabe eines Lebend-Impfstoffs soll die Behandlung für mindestens 17 Wochen ausgesetzt sein und frühestens 4 Wochen nach der Impfung soll die Behandlung fortgesetzt werden.Bei Säuglingen, die in utero einem immunsuppressiven Biologikum ausgesetzt waren, wird vor Anwendung von Lebend-Impfstoffen eine Wartezeit von 5-12 Monaten nach der Geburt empfohlen.
Nicht empfohlen (vorsichtshalber kontraindiziert)